Osmo AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Osmo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten in der jeweiligen Fassung für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Osmo Holz und Color GmbH & Co. KG (nachfolgend: „Osmo“ oder „wir“) sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern (nachfolgend auch zusammen oder einzeln als „Käufer“ bezeichnet), soweit keine abweichende Vereinbarung besteht oder in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden. Ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer (§ 14 BGB) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
3. Ist der Käufer Unternehmer, gilt Folgendes:
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
4. Hinsichtlich der Qualität für die Lieferung ausländischer Hölzer und anderer Handelsgüter gelten die üblichen Sortierungs-bestimmungen und die Bestimmungen des Gesamtverbandes Holzhandel (BD Holz-VDH e.V.) und soweit diese nichts anderes vorschreiben, die Klassifikations-regeln der ausländischen Ablade- bzw. Produktionsgebiete.

II. Angebot/Vertragsschluss

1. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, es sei denn, dass wir diese schriftlich als verbindlich bezeichnen.
2. Verträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurch-führung zustande.
3. Bei Sonderanfertigungen ist die von uns rückbestätigte technische Zeichnung des Käufers Vertragsgrundlage.

III. Kreditwürdigkeit

1. Bei der Annahme von Angeboten wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.
2. Ist der Käufer Unternehmer, gilt Folgendes:
Gehen nach Vertragsschluss Auskünfte über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ein, die eine Kreditgewährung nicht mehr rechtfertigen, so sind wir vor Ausführung der Lieferung berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Lieferungsverpflichtungen können bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verweigert werden. Eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens-verhältnissen des Käufers ist insbesondere anzunehmen bei Hingabe ungedeckter Schecks, bei Wechselprotesten, bei fruchtlosen Pfändungen, bei einer Zwangsverwaltung, bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei Herabstufung des Käufers bei einer anerkannten Wirtschaftsauskunft wie Euler Hermes um einen vollen Punkt.

IV. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro ‚free carrier’ (Incoterms 2010) vom vereinbarten Ort der Übergabe an den ersten Frachtführer, es sei denn im Angebot wurde schriftlich etwas Anderes festgelegt. Werden nach Vertragsschluss Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder sonstige Abgaben erhöht, gesenkt oder neu eingeführt, so gehen diese zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers.

V. Lieferung

1. Alle Sendungen gehen auf Rechnung des Käufers.
2. Alle Sendungen gehen auf Gefahr des Käufers. Das Beförderungsrisiko trägt der Käufer nach erfolgter Ladung. Dieses gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
3. Versandnebenkosten und die zum Versand erforderlichen Materialien werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.
4. Soweit Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind diese nur als annähernde Zeitangaben zu verstehen und nicht verbindlich. Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung. Ergeben sich nach der Auftragsbestätigung insbesondere hinsichtlich der Produktion Unklarheiten, die der Käufer zu vertreten hat, so verschieben sich die Lieferfristen entsprechend nach hinten.
5. Unvorhersehbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen sowie Naturkatastrophen und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von unserer Leistungspflicht. Wir werden den Käufer von derartigen Vorkommnissen in Kenntnis setzen. Wird uns die Lieferung aufgrund derartiger Ereignisse auf Dauer unmöglich, so sind beide Parteien berechtigt hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Schaden-ersatzansprüche des Käufers scheiden in den oben aufgeführten Fällen höherer Gewalt aus.
6. Bei Kaufabschlüssen auf Abruf ohne genaue Terminbestimmung ist die Ware auf unsere schriftliche Aufforderung spätestens 2 Monate nach Vertragsschluss durch den Käufer abzunehmen. Bleibt unsere schriftliche Aufforderung zur Abnahme 8 Tage ganz oder teilweise erfolglos, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder aufgrund einer Rechnung, Zahlung zu verlangen. Einlagerungskosten, Lager-miete und Feuerversicherungskosten können dem Käufer ab fruchtlosem Ablauf der schriftlich gesetzten 8-Tages-Frist zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
7. Falls trotz vereinbarter Frei-Haus-Lieferung auf späteren Wunsch des Käufers Selbstabholung durch diesen oder einen Dritten erfolgt, so ist der Käufer nicht zu einem Frachtabzug berechtigt.
8. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
9. Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist.

VI. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

1. Wir haften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, unbegrenzt. Ebenso haften wir unbegrenzt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Liegen die unter Ziffer VI.1 genannten Voraussetzungen nicht vor, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wird. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder eine von uns zugesicherten Eigenschaft der zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
VII. Mängelrüge/Rechte bei Mängeln/Haftung für Käufer, die Unternehmer sind:
1. Die Ware ist bei Ankunft am Bestimmungsort auf etwaige erkennbare Schäden, beispielsweise Transport- oder Lagerschäden, zu untersuchen und im Falle eines solchen Schadens uns gegenüber schriftlich zu beanstanden. Die Schadensfeststellung hat am Bestimmungsort zu erfolgen, ohne dass die Ware von dort abtransportiert wird. Andernfalls gilt die Ware insoweit als genehmigt.
2. Mängelansprüche des Käufers bestehen im Übrigen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Ware gilt als genehmigt, wenn wir nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich der Mängel, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware erkennbar waren, binnen 5 Werktagen nach Ankunft am Bestimmungsort oder ansonsten binnen 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels oder nach jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang, es sei denn, es handelt sich um Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und deren Mangelhaftigkeit wir verursacht haben. Diese Regelung gilt auch nicht für die Haftung bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei von uns arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Garantie-ansprüchen.

VIII. Zahlung/Rechnung

1. Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzgl. 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung ist in bar oder mittels bargeldlosem Zahlungsverkehr zu leisten. Skonto-abzüge werden nur dann anerkannt, wenn die Zahlung innerhalb der Skontofrist erfolgt und keine überfälligen Forderungen aus anderen Verkäufen bestehen.
2. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Die Hereingabe diskont-fähiger Wechsel erfolgt zahlungshalber und hat innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu geschehen. Die Laufzeit der Wechsel darf 90 Tage, vom Rechnungsdatum an gerechnet, nicht überschreiten. Bankübliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Skontoabzüge werden bei Wechselzahlung nicht anerkannt.
3. Ist der Käufer Unternehmer gilt Folgendes:
Wir sind berechtigt, vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt hiervon unberührt.
Ist der Käufer Verbraucher gilt Folgendes:
Wir sind berechtigt, vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt hiervon unberührt.
4. Ist der Käufer Unternehmer gilt Folgendes:
Der Käufer kann gegenüber dem Kaufpreis oder anderen gegen ihn bestehenden Zahlungs-ansprüchen weder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen noch aufrechnen, es sei denn, es handelt sich bei der zur Aufrechnung gestellten Forderung um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte.
5. Ist uns der Käufer aus mehreren Verkäufen zur Zahlung verpflichtet und erfolgt eine Zahlung, die zur Tilgung der gesamten Schuld nicht ausreicht, so wird diese Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann auf die Hauptforderungen angerechnet. Die Zahlung ist erst nach Tilgung von Kosten und Zinsen auf die fälligen Hauptforderungen, beginnend mit der ältesten, anzurechnen.
6. Wir sind berechtigt, Rechnungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausschließlich per E-Mail zu versenden, es sei denn der Käufer widerspricht.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Die Waren bleiben bis zur vollen Zahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen Forderungen in unserem Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, uns jederzeit unverzüglich alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche zu erteilen, die entsprechend der nachfolgenden Bestimmungen an uns abgetreten worden sind.
2. Die Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf, der Verbauung oder sonstiger Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Waren werden mit allen Nebenrechten bereits jetzt im Voraus an uns abgetreten, und zwar

Osmo Holz und Color GmbH & Co. KG
Affhüppen Esch 12 - D-48231 Warendorf
Postfach 110161 - D-48203 Warendorf
Telefon 02581/922-100 - Telefax 02581/922-200
Email: info@osmo.de - Internet: www.osmo.de

ganz gleich, ob diese an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert werden. Wir nehmen diese Abtretung an. 3. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren, erwerben wir Miteigentum entsprechend des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Gesamtwert.
3. Der Käufer ist zum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung der von uns gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreis- oder Werklohnforderung aus der Weiterveräußerung gem. Ziff. IX.2 an uns abgetreten wird. Zu anderen Verfügungen über die von uns gelieferten Waren ist der Käufer nicht berechtigt. Vor erfolgter Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen darf der Käufer keine von uns gelieferten Waren an einen Dritten verpfänden oder zur Sicherung übereignen. 4. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Verarbeitung trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungs-ermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber selbst die Forderungen nicht einziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungs-verpflichtungen nachkommt. Geschieht dies nicht, so sind wir nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Käufer berechtigt, die abgetretenen Forderungen direkt beim Dritten geltend zu machen. Der Käufer hat sodann nach unserer Weisung von der Einziehung der abgetretenen Forderungen Abstand zu nehmen. Er ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Dritten die nötigen Unterlagen auszuhändigen.
5. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den von uns gelieferten Vorbehaltswaren an den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.
6. Der Käufer hat bei Weiterverkauf der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auch seinerseits Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Waren unverzüglich mitzuteilen. Er hat auch diese Dritten, die Zugriff auf unsere Waren nehmen, darauf hinzuweisen, dass es sich um unser Eigentum handelt.
7. Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit an der Stelle, wo sie sich befinden, zu besichtigen, um im Fall des Bestehens begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers, die Waren ohne weiteres zu kennzeichnen, wieder in Besitz zu nehmen oder zu veräußern. Kosten für die Durchsetzung des Eigentumsvorbehaltsrechts, insbesondere die Kosten eines Transportes, hat der Käufer zu tragen.
8. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Waren gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Die Ware ist stets so zu lagern, dass der Eigentumsvorbehalt wirksam bleibt.

X. Geistiges Eigentum

1. An allen die Ware betreffenden Namen, Marken, Patenten und Erfindungen, unabhängig ob eingetragen oder nicht, bestehen ausschließliche Rechte von uns als Verkäufer bzw. vom Produzenten der Ware.
2. Was Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen anbetrifft, so behalten wir uns Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Dieses betrifft nicht solche Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die vom Käufer stammen.
3. Die Aufbewahrungspflicht für Werkzeuge, die zur Herstellung von Handelswaren dienen, erlischt spätestens zwei Jahre nach der Lieferung an den Käufer.
4. Der Käufer übernimmt die Gewähr dafür, dass die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach seinen Angaben gefertigt wurden, nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Formen, Schablonen und sonstige Vorrichtungen bleiben unser alleiniges Eigentum, und zwar auch dann, wenn dem Besteller Kosten hierfür berechnet wurden.
5. Zeichnungen und andere Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen oder wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
6. Eingesandte Abbildungen, Zeichnungen, Modelle und Muster werden auf Wunsch des Käufers zurückgegeben. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so können wir diese 3 Monate nach Angebotsabgabe vernichten, in allen anderen Fällen 6 Monate nach Rechnungsstellung.

XI. Gerichtsstand/ Erfüllungsort/ Anzuwendendes Recht

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend auch für den Fall, dass sich die vorliegenden Bedingungen in bestimmten Regelungsbereichen als lückenhaft erweisen.
3. Diese Bedingungen werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. In Fällen von Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor.
4. Ist der Käufer Unternehmer, gilt Folgendes:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für den Geschäftssitz des Verkäufers zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

XII. Datenverarbeitung, Bonitätsauskunft

1. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den geltenden jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.
2. Wir nutzen Ihre Daten überdies, um Ihnen briefliche Informationen über eigene Angebote und Produkte zuzusenden und übermitteln Ihre Daten an Markt- und Meinungsforschungsinstitute, um von diesen Umfragen durchführen zu lassen. Sie sind berechtigt, der werblichen Nutzung Ihrer Daten und/oder der Übermittlung an Markt- und Meinungsforschungsinstitute jederzeit gegenüber Osmo über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten zu widersprechen.
3. Wir sind zudem berechtigt, eine Bonitätsauskunft über Sie einzuholen. Hierzu übermitteln wir der Creditreform Offenbach Gabold & Bleul KG, Goethering 58, D-63067 Offenbach, die Firma/den Kundennamen, die Anschrift sowie bei Einzelpersonen ggf. das Geburtsdatum. Wir sind zudem berechtigt, der Creditreform aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrug) zu übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung der betroffenen Interessen zulässig ist.
4. Die Berechtigung zur Weitergabe der in Ziffer XII.2 benannten Daten und Informationen zu den dort benannten Zwecken besteht auch für folgende weitere Gesellschaft:
Atradius Collections B.V. Niederlassung Deutschland, Oplander Straße 14, 50679 Köln
Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, Friedensallee 254, 22763 Hamburg

XIII. Verbraucherhinweise:

1. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.
2. Die Europäische Kommission stellte eine Online-Plattform für die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zur Verfügung. Sie finden diese unter ec.europa.eu/consumers/odr/ Die Plattform kann in Streitfällen mit Osmo zu online geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern zur alternativen Streitbeilegung genutzt werden.

 

Osmo Holz und Color GmbH & Co. KG
Affhüppen Esch 12 - D-48231 Warendorf
Postfach 110161 - D-48203 Warendorf
Telefon 02581/922-100 - Telefax 02581/922-200
Email: info@osmo.de - Internet: www.osmo.de

Stand 12/2017